Informationen zum Jugendferienwerk im Kreis Schleswig-Flensburg
Beim Jugendferienwerk werden durch die Kinder- und Jugendförderung des Kreises Schleswig-Flensburg in den regulären Ferienlagern wie Weseby, Rantum und Neukirchen Plätze angekauft und anschließend an sozial benachteiligte Kinder verteilt.
Wer kann über das Jugendferienwerk gefördert werden?
Kinder- und Jugendliche, die im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen und deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
1. Leistungen nach dem SGB II – also Hartz IV
2. Wohngeld
3. Kinderzuschlag
4. Asylbewerberleistungen
Pflegekinder und Heimkinder können nicht über das Jugendferienwerk gefördert werden!
Wie kann ich einen Ferienplatz über das Jugendferienwerk bekommen?
In der Zeit von Ende Januar bis Ende Februar soll das Kind bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (nicht das Sozialzentrum!) für das Jugendferienwerk angemeldet werden. Bei der Anmeldung geben Sie an, welches Kind in welches Ferienlager möchte. (Bitte bringen Sie den Leistungsbescheid der o.a. Leistung zur Anmeldung mit!)
Nachdem alle Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen die Listen mit den angemeldeten Kindern an die Kinder und Jugendförderung des Kreises Schleswig-Flensburg geschickt haben, werden dort die vorhandenen Plätze im März unter den kreisweit interessierten Kindern verlost. Da nur begrenzt Ferienplätze angekauft werden können, kann es sein, dass nicht alle Kinder einen Platz bekommen. Diese Kinder kommen dann auf die Warteliste und können eventuell „nachrutschen“. Alle Kinder, die auf den Ferienwerkslisten stehen, bekommen im März Nachricht, ob sie einen Ferienplatz erhalten haben oder auf der Warteliste stehen.
Wer sein Kind bereits beim Kreissportverband (KSV) oder beim Kreisjugendring (KJR) für eine Ferienmaßnahme angemeldet und dort vielleicht auch schon eine Zusage bekommen hat, ist nicht automatisch berechtigt, einen Platz über das Jugendferienwerk zu bekommen. Für alle Kinder gelten die gleichen Voraussetzungen! Wer also sein Kind schon frühzeitig beim KSV oder KJR angemeldet hat, muss evtl. auch den vollen Preis für den Ferienplatz zahlen! Wer das nicht kann, sollte sein Kind lediglich über das Jugendferienwerk anmelden (wie oben beschrieben).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Kinder- und Jugendförderung.
Ansprechpartnerinnen sind:
Bente Nielsen, Tel. 04621/3053727, Email: bente.nielsen@schleswig-flensburg.de
Imke Horning, Tel. 04621/3053724, Email: imke.horning@schleswig-flensburg.de