Kostenübernahme für Verhütungsmittel im Kreis Schleswig-Flensburg seit April 2020 – Erhöhung des Budgets für 2022
Seit fünfzehn Jahren ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft, in dem geregelt ist, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, Kosten für Verhütungsmittel aus der im Regelsatz enthaltenen Gesundheitspauschale bestreiten müssen. Diese umfasst alle Ausgaben für Pflege- Arznei- und Heilmittel.
Muss aus diesem Budget z.B. regelmäßig die „Pille“ finanziert werden, kann das eine Frau, ein Paar oder eine Familie die von ALGII lebt finanziell überfordern und führt im ungünstigsten Fall zu einem Verzicht auf Verhütungsmittel und erhöht so die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft. Benötigt und wünscht eine Frau, ein Paar eine langfristige Verhütung (Kupfer-oder Hormonspirale, Implanon oder Sterilisation der Frau oder des Mannes) sind diese eher hochpreisigen aber sehr sicheren Formen der Verhütung unmöglich aus Sozialleistungen zu bestreiten oder anzusparen.
Um diesen Missstand auch im Kreis Schleswig-Flensburg abzuhelfen, hat der Kreis im April 2020 das Projekt „Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Schleswig-Flensburg“ gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen ins Leben gerufen. So wird es Menschen mit geringem Einkommen möglich, die Verhütungsmittel anzuwenden, die ihr Arzt empfiehlt und die sie gut akzeptieren können.
Obwohl das neue Hilfsangebot zeitgleich zum ersten Lock-down begonnen hat, wurde es gut angenommen, vielen Frauen und Paaren konnte eine Kostenübernahme für eine sichere, häufig auch langfristige Verhütungsmethode bewilligt werden. Damit mit zunehmender Bekanntheit und entsprechend ansteigender Nachfrage auch in 2022 allen Hilfesuchenden diese wichtige Unterstützung gewährt werden kann, hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2021 dazu entschieden, die Förderung dieses Projekts für das Jahr 2022 von 15 000,-€ auf 20 000,-€ zu erhöhen.
So läuft die Kostenübernahme für Verhütungsmittel im Kreis Schleswig-Flensburg ab:
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden verschreibungspflichtige Präparate und verantwortbare, gewünschte Eingriffe. (Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, Verhütungsstäbchen, Hormon-oder Kupferspirale, Sterilisation der Frau oder des Mannes)
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Schleswig-Flensburg, die entweder über ein geringes Erwerbseinkommen verfügen, dass anhand einer Einkommensberechnung überprüft wird, oder eine Sozialleistung wie ALGII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bafög oder BAB erhalten.
Wie laufen Antragsstellung und Erstattung ab?
Ein Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel kann in einer der Schwangerenberatungsstellen des Kreises oder der Stadt Flensburg gestellt werden und muss vor der Anschaffung des Verhütungsmittels oder z.B. dem Einsetzen der Spirale erfolgen.
Zur Antragsstellung müssen das Rezept für das gewählte Präparat und der Kostenvoranschlag für ärztliche Leistungen sowie Einkommensnachweise mitgebracht werden.
Kann dem Antrag entsprochen werden, wird eine Bewilligung zur Vorlage beim Arzt und bei der Apotheke erstellt. Die Ausgabe des Verhütungsmittels, und/oder die entsprechende ärztliche Behandlung erfolgt für die Frau/den Mann kostenlos. Arztpraxis und Apotheke bekommen aus den Kreismitteln die Kosten erstattet.
Frauenberatungsstellen: